Für unsere Genussscheine DE0003255709 und DE0006501554 erhalten die Inhaber gemäß § 2 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen auch für das Geschäftsjahr 2010 eine Ausschüttung von 12 % des Nennbetrages. Die Hauptversammlung, die u.a. über diese Ausschüttung beschließt, findet am 30.08.2011 statt, die Auszahlung erfolgt dann am 31.08.2011.